1. Wie beantragen Sie einen Dolmetscher für Bildung und Beruf?

  • Schreiben Sie uns eine E-Mail oder nutzen Sie unser Kontaktformular und erklären Sie uns, was Sie brauchen: Wann, Wo, für Was und Schrift oder Gebärdensprache.
  • Wir nehmen Kontakt mit Ihnen auf und beraten Sie zu Technik, Buchung und gegebenenfalls zur Antragsstellung beim Kostenträger.
  • Registrieren Sie sich auf der VerbaVoice-Plattform.
  • In einer kostenlosen Online-Einführung erklären wir Ihnen, wie die Plattform funktioniert.
  • Wir klären mit Ihnen die technischen Voraussetzungen am Einsatzort (z.B. Zugang zum Internet, Mikrofontechnik etc).
  • Der Antrag wurde genehmigt? Dann kann es losgehen!
  • Wir suchen und buchen Dolmetscher für Sie auf der Grundlage Ihres Stundenplans oder Ihrer angegebenen Termine.
  • Jetzt kann es losgehen! Wenn Änderungen auftreten, benachrichtigen Sie uns bitte so schnell wie möglich.
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2. Wie viel im Voraus müssen Sie einen Dolmetscher beantragen?

Die Vorlaufzeiten unterscheiden sich hier je nach Art des Einsatzes und der Dolmetscher, die sie benötigen. Wir benötigen wir in der Regel einen Vorlauf von mindestens 10 Werktagen. Sprechen Sie sobald wie möglich mit unseren Kundenberatern.

3. Wo stellen Sie einen Dolmetscherantrag?

Anträge für Dolmetscher werden bei sogenannten "Kostenträgern" gestellt. Das können zum Beispiel Krankenkassen, Integrationsämter oder Arbeitsämter sein - je nachdem für was die Dolmetscher sein sollen. Im Bildungsbereich übernehmen Kostenträger in der Regel alle Kosten für VerbaVoice. Wir beraten Sie zur Antragstellung - nehmen Sie Kontakt zu unseren Kundenberatern auf.

4. Wie lange können Sie VerbaVoice im Bildungsbereich nutzen?

Sie buchen meistens Ihre Dolmetscher mit VerbaVoice für ein Semester oder für ein Schuljahr. Sie können VerbaVoice für Ihr gesamtes Studium oder den Unterricht in der (Berufs)Schule nutzen.

5. Wie funktioniert Online-Dolmetschen bei einer Diskussion mit mehreren Teilnehmern?

Für Diskussionen mit Dolmetschern ist Gesprächsdisziplin sehr wichtig. Alle Teilnehmer bekommen Mikrofone und sprechen abwechselnd. Hörbehinderte Teilnehmer können mit ihrem Gebärdensprach- oder Schriftdolmetscher per Webcam oder Chat kommunizieren. Die Dolmetscher können auch aus der Ferne per Mikrofon des Laptops, Tablets oder Raumanlage "voicen".
Wichtig: Hierbei müssen die Voraussetzungen vorab genau abgesprochen werden und eine Klärung zwischen dem Techniker vor Ort und unserem technischen Kundensupport stattfinden. Hier wird besprochen wie eine Diskussion umgesetzt werden kann.

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6. Wie können Sie eine Mitschrift nutzen?

Wenn Sie einen Schriftdolmetscher buchen, können Sie auch eine Mitschrift buchen. Der Text kann nicht einfach kopiert werden und Sie müssen vorab mit dem Redner, Lehrer oder Professor klären, ob Sie einverstanden sind. Die Mitschrift muss immer im Voraus mitgebucht werden, da der Text im Nachhinein nicht mehr zur Verfügung steht. Wenn die Kosten für Ihre Dolmetscher von einem Kostenträger übernommen werden, muss die Mitschrift vorab extra beantragt werden. Wir helfen Ihnen auch hier bei der Antragstellung.